Magdeburg, 8. Oktober 2009
Die flächendeckende, gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung ist ein
wesentliches Ziel
des solidarisch finanzierten Gesundheitswesens in Deutschland. Die
Prinzipien Reich für
Arm und Gesund für Krank haben sich über Jahre bewährt. In den letzten
Jahren zeigte
sich auf Grund der zunehmenden Morbidität und deren ungleichmäßiger
Verteilung in
Deutschland, dass in bestimmten Regionen der Bundesrepublik die ambulante
medizinische Versorgung kaum noch flächendeckend und in hoher Qualität
aufrecht zu
erhalten war.
Eine wesentliche Ursache hierfür waren die unterschiedlichen
finanziellen
Mittel, die von den Krankenkassen in den jeweiligen Regionen zur Verfügung
gestellt
werden konnten. Um diese Schieflage zu beseitigen, wird seit gut neun
Monaten das
deutsche Gesundheitswesen über den Gesundheitsfonds finanziert.
Die Mittelzuteilung an die Krankenkassen auf der Basis eines
morbiditätsgewichteten
Risikostrukturausgleichs schafft eine Voraussetzung für einheitliche
Versorgungsstandards in Deutschland. Die Verbesserung der Einnahmeseite
durch eine
dritte Säule, die Steuerfinanzierung, stabilisiert die Finanzbasis des
Gesundheitssystems,
ohne Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherer zusätzlich direkt zu
belasten.
Insbesondere in finanzschwächeren Bundesländern verhindert der
Gesundheitsfonds ein
Ausbluten der medizinischen Versorgung für eine aus demographischen und
regionalen
Ursachen heraus zunehmend multimorbide Bevölkerung. Deutschland muss sich
auf eine
deutlich zunehmende Überalterung der Bevölkerung und eine weitere Abnahme
der
Einnahmen der Krankenkassen aus der lohnabhängigen Finanzierung einstellen.
Deshalb
muss die dritte, steuerfinanzierte Säule erhalten bleiben. Diese
Konstruktion wurde im
Gesundheitsfonds realisiert und hierdurch konnten Auswirkungen der
Wirtschaftskrise auf
die medizinische Versorgung der Bevölkerung bisher verhindert werden, ohne
die
Beitragssätze der Krankenkassen erhöhen zu müssen.
In den Koalitionsverhandlungen wird zum einen die Abschaffung dieses Fonds
diskutiert,
aber – und dies aus sehr durchsichtigen Gründen – teilweise auch dessen
Regionalisierung gefordert. Dies wird von den Vorsitzenden der
unterzeichnenden
Kassenärztlichen Vereinigungen als eher kontraproduktiv bewertet. Das
Gesundheitswesen krankt nicht erst an Finanzierungsproblemen, seit der
Sachverständigenrat die Einrichtung des Gesundheitsfonds als Kompromiss
zwischen
den Konzepten der Bürgerversicherung und der Gesundheitsprämie vorschlug.
Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs durch die zunehmend
sachgerechtere Abbildung der Morbidität trägt maßgeblich zu einer
bedarfsgerechten
Finanzierung der medizinischen Versorgung nach solidarischen Gesichtspunkten
bei. Der
mit dem Gesundheitsfonds etablierte Rahmen für die Finanzierung eines derart
komplexen Systems leistet so einen gewichtigen Beitrag zur sozialen
Gerechtigkeit in
Deutschland, der nicht fahrlässig aufgegeben werden darf - zumindest nicht,
so lange
kein anderes System implementiert werden kann, das dieses leistet.
Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und
Befugnisse sich aus
dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen, die
als hausärztliche,
fachärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringer den gesetzlichen
Auftrag erfüllen, eine
flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung
der Patienten
sicherzustellen, sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KV.
Die KVen vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den
Krankenkassen als ihren
Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bieten allen Mitgliedern
einen umfassenden
Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender
Zahlungsflüsse bis
zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.
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